Durch den Zusammenschluss in einem Netzwerk wollen die einzelnen Teilnehmer (in aller Regel Organisationen) Synergieeffekte und größere Erfolge in ihren Bemühungen für ein Ende der weiblichen Genitalverstümmelung erzielen.

Mit dem Austausch von Informationen über aktuelle Arbeits- und Länderschwerpunkte, unterschiedliche Ansätze zur Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung, konkrete Praxiserfahrungen und sogenannte Good Practices wollen die Teilnehmer voneinander lernen, Doppelarbeit vermeiden und erfolgreiche Ansätze übernehmen und verbreiten.

 

Die Teilnehmer wollen im Rahmen des Netzwerks INTEGRA Kooperationen vereinbaren, um so ihre Kräfte und Ressourcen für ein größeres Engagement zu bündeln.

Die Teilnehmer wollen die gemeinsame Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit für das Thema im In- und Ausland fördern.

 

Unsere Leitlinien

1. Name und Federführung

Das Netzwerk führt den Namen „INTEGRA – Deutsches Netzwerk zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung“.

Das Netzwerk wurde auf Initiative der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH, heute Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, im Jahr 2000 ins Leben gerufen und hat sich 2005 den Namen INTEGRA gegeben.

Die Sprecherschaft wird rotierend von jeweils einer Mitgliedsorganisation für die Dauer von zwei Jahren übernommen. Bei Verhinderung übernehmen eine oder zwei Organisationen die stellvertretende Sprecherschaft.

2. Schirmherrschaft

Das Netzwerk Integra ist zurzeit ohne Schirmherrschaft.

3. Zielsetzung

Durch den Zusammenschluss in einem Netzwerk wollen die einzelnen Organisationen Synergieeffekte und größere Erfolge in ihren Bemühungen für ein Ende der weiblichen Genitalverstümmelung erzielen.

Mit dem Austausch von Informationen über aktuelle Arbeits- und Länderschwerpunkte, unterschiedliche Ansätze zur Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung, konkrete Praxiserfahrungen und sogenannte „Good Practices“ wollen die Organisationen unter Einbeziehung der Betroffenen voneinander lernen, Doppelarbeit vermeiden und erfolgreiche Ansätze übernehmen und verbreiten.

Die Organisationen wollen unter dem Dach von INTEGRA Kooperationen vereinbaren, um so Kräfte und Ressourcen für ein größeres Engagement zu bündeln.

Die Organisationen wollen unter dem Namen INTEGRA die gemeinsame Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit für das Thema im In- und Ausland fördern.

4. Arbeitsweise

4.1 INTEGRA trifft sich ein- bis dreimal im Jahr. Die Netzwerktreffen finden im Wechsel bei den verschiedenen Mitgliedsorganisationen statt. Moderation und Organisation der Treffen erfolgen in Abstimmung mit der Organisation, die die Sprecherschaft inne hat.

4.2 Die Sitzung wird in Form eines Protokolls dokumentiert, das wichtige Diskussionsbeiträge, Ergebnisse und Absprachen festhält und das an die INTEGRA-Mitglieder versandt wird. Eine kurze To Do Liste wird nach jeder Sitzung zeitnah verschickt.

4.3 Entscheidungen, die keine Auswirkungen auf die Netzwerk-Leitlinien haben, werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen.

4.4 Entscheidungen, die die Leitlinien des Netzwerks betreffen, müssen 6 Wochen vorab als Antrag vorliegen und erfordern eine ¾-Mehrheit. Schriftliche Voten sind möglich. Nicht-Äußerungen werden als Zustimmung gewertet.

4.5 Die Verteilung von Zuständigkeiten für spezielle Aufgaben, sowie die Bildung von Arbeitsgruppen erfolgt nach Möglichkeit innerhalb der jährlichen Treffen.

4.6 Der jeweilige Termin für das nächste Treffen wird im Rahmen dieser Sitzung abgestimmt. Die Einladung hierfür mit vorläufiger Tagesordnung sollte 6 Wochen vor dem Treffen versandt werden.

4.7 Für den kontinuierlichen Informationsaustausch nutzt das Netzwerk einen E-Mail-Adress-Verteiler, über den jede Organisation Informationen zugänglich machen kann.

4.8 Veröffentlichungen, Aktivitäten und Aktionen von INTEGRA erfordern eine ¾ Mehrheit der Mitglieder. Schriftliche Voten sind möglich. Nicht-Äußerungen werden als Zustimmung gewertet. Konzepte und Entwürfe hierfür sollen vor den Treffen allen Mitgliedern zugehen, auf die TOP genommen, und diskutiert werden. Ist dies in besonderen Fällen aus zeitlichen Gründen nicht möglich, werden sie über die Sprecherschaft in den E-Mailverteiler gestellt und abgestimmt.

4.9 Publikationen von INTEGRA müssen darüber hinaus sechs Wochen vor der Veröffentlichung in einer Endversion vorliegen, die nochmals kommentiert werden kann.

4.10 Veröffentlichungen, Aktivitäten und Aktionen einzelner Mitgliedsorganisationen fallen in deren alleinige Verantwortlichkeit. Alle Mitglieder dürfen jedoch in ihren Veröffentlichungen und Aktionen mit dem Zusatz „xy ist Teil / Mitglied des Netzwerkes INTEGRA“ auf das Netzwerk aufmerksam machen und in diesem Zusammenhang das Logo des Netzwerkes verwenden. Jede Mitgliedsorganisation prüft bei Einzelaktionen, -veröffentlichungen und -aktivitäten, ob ein Verweis auf INTEGRA stimmig ist oder ob die Position der Organisation konträr zu den generellen Forderungen von INTEGRA und Beschlüssen der Sitzungen steht und die Nennung einer Mitgliedschaft bei INTEGRA damit zu Verwirrung in Bezug auf die Position innerhalb des Netzwerkes führen könnte. Falls diesbezüglich Zweifel bestehen, sollte dies mit der Sprecherschaft geklärt werden.

5. Grundlagen für die Zusammenarbeit

INTEGRA fühlt sich einer konstruktiven Zusammenarbeit verpflichtet, die die Pluralität an Positionen und Arbeitsansätzen der einzelnen Mitgliedsorganisationen respektiert. Die Mitglieder stellen die sachliche Auseinandersetzung und den respektvollen Umgang miteinander in den Mittelpunkt des Dialogs. Die Lösung möglicher Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten werden nicht öffentlich, sondern auf sachliche Weise untereinander ausgetragen. Die Mitglieder halten sich an Abmachungen und Beschlüsse und sind bereit, die Verantwortung für einzelne Aufgaben zu übernehmen. Halten sich Organisationen nicht an die vereinbarten Regeln, werden sie seitens der Sprecherschaft schriftlich auf die Regeln hingewiesen und gebeten, diese zu beachten. Ein Ausschluss aus dem Netzwerk ist nur nach mehrmaligem Zuwiderhandeln und einer ¾ Zustimmung aller Mitgliedsorganisationen möglich.

6. Mitgliedschaft (Akteure) bei INTEGRA

6.1 Mitglied werden können alle demokratisch ausgerichteten Akteure, die Projekte und Aktivitäten zur Überwindung von weiblicher Genitalverstümmlung initiieren, unterstützen und / oder fördern, und zwar bezogen auf mindestens einen der folgenden Bereiche:

•    Sensibilisierung und Aufklärung über die Folgen von FGM (Female Genital Mutilation = Weibliche Genitalverstümmelung)
•    Maßnahmen zur Veränderung von Einstellungen und Verhalten hinsichtlich dieser Praktik
•    Maßnahmen zum Austausch und Dialog über FGM für Frauen und Männer
•    Zusammenarbeit mit religiösen und traditionellen Autoritäten zu FGM
•    Unterstützung lokaler Initiativen und Stärkung von privaten und staatlichen Organisationen, die sich gegen FGM engagieren
•    Menschenrechtsarbeit und Kinderrechtsarbeit im Bereich FGM
•    Ausbildung für gefährdete oder betroffene Mädchen und Frauen sowie Beschneiderinnen / Beschneider
•    Arbeit auf unterschiedlichen Ebenen: gemeindenahe Ansätze, nationale Strategien zur Überwindung von FGM
•    Vernetzung von Akteuren, die sich für die Überwindung von FGM engagieren
•    Lobbyarbeit im In- und Ausland zur Überwindung von FGM
•    Psycho-soziale, psychologische, medizinische und juristische Betreuung von gefährdeten oder betroffenen Mädchen und Frauen

6.2 Organisationen, die diese Anforderungen erfüllen und neues Mitglied werden wollen, müssen den Leitlinien von INTEGRA zustimmen und diese anerkennen. Sie geben ihr Interesse bei der Sprecherschaft bekannt und senden eine Selbstdarstellung und – soweit vorhanden – ihre Satzung oder entsprechende Leitlinien zu.

Sie werden daraufhin zur folgenden Sitzung eingeladen, um das Netzwerk kennenzulernen und erhalten die Möglichkeit, ihre Aktivitäten vorzustellen. Neue Mitglieder sind aufgenommen, wenn eine einfache Mehrheit aller Mitgliedsorganisationen dem zustimmt. Die Abstimmung erfolgt in der Sitzung, auf der die Antrag stellende Organisation sich vorstellt. Mitglieder, die nicht anwesend sein können, sollten ihre Zustimmung/ Ablehnung bis einen Tag vor der Sitzung der Sprecherschaft mitteilen. Nichtmeldungen werden als Zustimmung gewertet.

6.3 Mitgliedschaft der staatlichen Durchführungsorganisationen (DO): Die staatlichen DO GIZ und KfW sind Mitgliedsorganisationen von INTEGRA mit Beraterstatus. Sie können an allen Sitzungen von INTEGRA teilnehmen, verfügen jedoch über kein Stimmrecht.

6.4 Einzelpersonen können eine Gastmitgliedschaft bei INTEGRA ohne Stimmrecht erhalten. Diese kann bei Zustimmung einer einfachen Mehrheit aller Mitglieder nach zweijähriger aktiver Mitarbeit in eine Einzelmitgliedschaft mit Stimmrecht umgewidmet werden.

6.5 Das Stimmrecht einer INTEGRA-Mitgliedsorganisation ruht, wenn ihre Vertreter/ -innen an drei aufeinander folgenden Sitzungen nicht teilgenommen haben. Das Stimmrecht kann bei der Sprecherschaft erneut beantragt werden.

7. Kosten

Über punktuelle Aktivitäten von INTEGRA, die Kosten für die einzelnen Organisationen bedeuten, wird nach Bedarf im Rahmen der jährlichen Treffen entschieden.

INTEGRA-Mitglieder bringen ihre Kontakte und Möglichkeiten ein, um Kosten möglichst gering zu halten, und informieren über etwaige Fördermöglichkeiten, sowie Unterstützung durch Sponsoren/ -innen.

8. Sprecherschaft

Die Sprecherschaft übernimmt folgende Aufgaben:

•    Koordination von Terminen, Versand von Einladungen und Tagesordnungen
•    Versand der Protokolle, sowie Protokolländerungen
•    Zeitnahe Weitergabe von Anfragen, die INTEGRA betreffen, an alle Mitgliedsorganisationen
•    Außenvertretung und Absprachen mit dem Schirmherrn, Ministerien etc. Zu diesen wird im Vorfeld sowie im Nachhinein informiert. Relevante Termine sollten nach Möglichkeit von mindestens zwei INTEGRA-Mitgliedsorganisationen wahrgenommen werden.

Stand Januar 2014